
Presseinformationen. Meldung.
Einführung "Elektronische Führerscheinkontrolle"Juni 2009 - Der Fuhrparkleiter muss bei unprofessioneller Handhabe meist mit hohen Strafen rechnen. Laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) Paragraph 21 („Fahren ohne Fahrerlaubnis“) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, wer als Halter eines Fahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeuges wegen eines Fahrverbots zeitweise untersagt ist (Paragraph 25 und 44 StVG).
Einsicht in Originalführerschein
Die Pflicht zur Führerscheinkontrolle trifft damit in erster Linie den Halter bzw. das Unternehmen, das das Fahrzeug angeschafft hat, den Fuhrpark unterhält und betreibt. Der Fuhrparkleiter als „delegierter“ Fahrzeughalter muss sich überzeugen, dass der Fahrer die erforderliche uneingeschränkte Fahrerlaubnis besitzt (vgl. OLG Köln VersR 1969, S. 741 ff). Konkret ist der Fuhrparkleiter unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH VRS 34, S. 354) dazu verpflichtet, die Fahrerlaubnis mindestens zweimal jährlich anhand des Originalführerscheins zu prüfen und die Kontrolle exakt zu protokollieren.
Klarer und einfacher Abwicklungsprozess
Daimler Fleet Management hat zum 1. Juli die Dienstleistung „Elektronische Führerscheinkontrolle“ in das Produktportfolio aufgenommen.
Der Abwicklungsprozess:
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Abschluss eines Einzelvertrags zwischen Kunde und DFM mit Regelung des Leistungsumfangs, wie Anzahl Führerscheinkontrollen, Identifikationsnummern (Lap-ID Siegel) und Service-Gebühren
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Ersterfassung aller erforderlichen Daten der Fahrzeugnutzer in einer zentralen Datenbank
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Labeling der Führerscheine mit kontaktlos auslesbarem Speicherchip
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systemseitige Aufforderung der registrierten Fahrzeugnutzer per SMS oder E-Mail zur Vorlage der Führerscheine zu vereinbarten Prüfzyklen bei definierten Prüfstationen
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elektronisches Einlesen und Dokumentation der Daten sowie Festlegung neuer Prüftermine
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prompte Mitteilung von „Ausreißern“ an den Fuhrparkleiter
Die LapID-Siegel passen dabei auf jeden Führerscheintyp und lassen sich rückstandsfrei entfernen.
Entscheidende Vorteile
Die "Elektronische Führerscheinkontrolle" bietet Fuhrparkleitern zahlreiche Vorteile:
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Entlastung von regelmäßigen Führerscheinkontrollen
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lückenlose Kontrollnachweise
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Führerscheinkontrollen unabhängig von Zeit, Ort und Kapazität des Fuhrparks
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Erfassung aller Führungsebenen im Unternehmen
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Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur regelmäßigen Führerscheinkontrolle
Vor Einführung der "Elektronischen Führerscheinkontrolle" im Fuhrpark, muss - je nach Betriebsgröße - der Betriebsrat vollständig eingebunden wird.